News

So behandeln Sie Sicherheitsaufwendungen für gefährdete Personen in Ihrem Unternehmen

Nicht nur Politiker werden angegriffen, sondern auch Klinikmitarbeiter und Unternehmenslenker. Wie Sie die Aufwendungen für etwaige Sicherheitsmaßnahmen steuerlich bewerten und wann möglicherweise ein geldwerter Vorteil zu versteuern ist, zeige ich Ihnen in diesem Beitrag (vgl. BMF-Schreiben vom 11.11.2024, Az. IV C 5 – S 2332/23/10006 :001 DOK 2024/0993358).

Markus Kahr

11.12.2024 · 3 Min Lesezeit

Beauftragen Sie Personenschutz, entsteht kein geldwerter Vorteil

Je nach Größe Ihres Unternehmens oder der Branche, in der Sie tätig sind, ist das Gefährdungspotential z. B. für Ihren Geschäftsführer sehr unterschiedlich. So ist z. B. die Gefährdungslage des Geschäftsführers von Rheinmetall eine ganz andere als die des Geschäftsführers eines großen Autohauses um die Ecke.

Sofern Sie in Ihrem Unternehmen für einen oder mehrere Mitarbeiter Personenschutz beauftragen, sind die damit im Zusammenhang stehenden Kosten

Sie haben noch keinen Zugang?

Testen Sie ‚Unternehmenssteuern aktuell‘ 14 Tage GRATIS und profitieren Sie von:

  • Sie sind jederzeit auf eine Betriebsprüfung vorbereitet
  • Sie sind immer topaktuell und rechtssicher über die neuesten Urteile des BFH informiert
  • Alle Neuerungen und Änderungen im Steuerrecht sind übersichtlich aufbereitet, einfach dargestellt und kurz zusammengefasst