Einnahmen aus dem Betrieb von PV-Anlagen sind steuerfrei
Erzielen Sie Einnahmen aus dem Betrieb von PV-Anlagen, sind diese immer dann steuerfrei, sofern sie die unten genannten Grenzen nicht überschreiten. Diese Steuerbefreiung gilt auch dann, wenn Sie Ihr Unternehmen in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft (z. B. einer GmbH) betreiben. Sie müssen dann aber die Regelungen nach § 6 (1), § 238 (1) S. 1 HGB i.V.m. § 3 (1) AktG, § 13 (3) GmbHG beachten. Danach sind Sie verpflichtet, die eigentlich steuerfreien Einnahmen aus dem Betrieb Ihrer PV-Anlage in Ihrer Buchführung zu erfassen. Alle Kapitalgesellschaften sind somit verpflichtet, die steuerfreien Einnahmen aus dem Betrieb Ihrer PV-Anlage zu erfassen und aufzuzeichnen.