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So behandeln Sie Ihre Erträge aus Ihrer Photovoltaikanlage richtig, damit der Fiskus nichts zu meckern hat

Speisen Sie selbst erzeugten Strom in das Netz Ihres Energieversorgers ein, erhalten Sie Einnahmen. Ob Sie diese in Ihrer Buchführung einfach unter den Tisch fallen lassen können, hängt von der Rechtsform Ihres Unternehmens ab. Je nach Rechtsform nehmen Sie außerbilanzielle Korrekturen vor. Wie Sie hier vorgehen, zeige ich Ihnen.

Markus Kahr

01.04.2025 · 1 Min Lesezeit

Einnahmen aus dem Betrieb von PV-Anlagen sind steuerfrei

Erzielen Sie Einnahmen aus dem Betrieb von PV-Anlagen, sind diese immer dann steuerfrei, sofern sie die unten genannten Grenzen nicht überschreiten. Diese Steuerbefreiung gilt auch dann, wenn Sie Ihr Unternehmen in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft (z. B. einer GmbH) betreiben. Sie müssen dann aber die Regelungen nach § 6 (1), § 238 (1) S. 1 HGB i.V.m. § 3 (1) AktG, § 13 (3) GmbHG beachten. Danach sind Sie verpflichtet, die eigentlich steuerfreien Einnahmen aus dem Betrieb Ihrer PV-Anlage in Ihrer Buchführung zu erfassen. Alle Kapitalgesellschaften sind somit verpflichtet, die steuerfreien Einnahmen aus dem Betrieb Ihrer PV-Anlage zu erfassen und aufzuzeichnen.

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