In den Jahren 2006 bis 2014 verfasste ein Wissenschaftler insgesamt 8 Publikationen zu verschiedenen Themen, die in Fachzeitschriften veröffentlicht wurden. Aufgrund dieser Publikationen und einer Probevorlesung erkannte die Universität A ihm 2016 die Habilitation zu. Als Professor erzielte er Einnahmen als Arbeitnehmer. Darüber hinaus erzielte er Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit als Dozent und Berater. Zudem erhielt er einen Wissenschaftspreis für seine Habilitationsschriften.
Der BFH entschied, dass das Preisgeld nicht zu den Einkünften des Klägers aus nicht-selbstständiger Arbeit gehöre. Das Preisgeld sei vor vom Finanzgericht zu Unrecht als steuerbare Einnahmen angesetzt worden. Die Einnahme ist somit steuerfrei.