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So archivieren Sie Ihre E-Mails finanzamtssicher und können vom Prüfer angeforderte E-Mails vorlegen

Die ordnungsgemäße Aufbewahrung Ihrer E-Mails ist aus rechtlichen und steuerlichen Gründen wichtig, denn hierfür interessiert sich im Rahmen einer Betriebsprüfung auch das Finanzamt. Denn können Sie z. B. steuerlich relevante E-Mails nicht vorlegen, drohen Ihnen finanzielle Nachteile. So könnte der Prüfer Zuschätzungen vornehmen oder Ihre Ausgaben streichen.

Markus Kahr

05.02.2025 · 2 Min Lesezeit

Beachten Sie die Anforderungen der GoBD

Um Ihre E-Mails finanzamtssicher zu archivieren, müssen Sie die Anforderungen der GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) erfüllen. Hierzu gehören:

  • Unveränderbarkeit: E-Mails dürfen nach der Archivierung nicht mehr geändert werden können.

  • Vollständigkeit: Alle steuerlich relevanten E-Mails müssen erfasst werden. Hierzu gehören z. B. Angebote, Rechnungen, Zahlungs- und Rabattvereinbarungen.

  • Ordnung: Ihre E-Mails müssen geordnet und leicht auffindbar sein.

  • Verfügbarkeit: Die Daten Ihrer E-Mails müssen jederzeit lesbar und zugänglich sein.

  • Nachvollziehbarkeit: Änderungen oder Bearbeitungen Ihrer E-Mails müssen protokolliert werden.

  • Aufbewahrungsfristen: Handels- und Geschäftsbriefe: 6 Jahre, Rechnungen, Buchungsbelege: 8 Jahre.

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