FRAGE: Für Werbezwecke möchten wir bei der kommenden Gewerbemesse unserer Stadt Rabattcoupons als Kaufanreiz an die Besucher ausgeben. Ist der Rabattcoupon ein Gutschein und wie müssen wir die USt bei Einlösung berechnen?
ANTWORT von Ann-Christin Hütte:
Preisnachlässe zur Umsatzförderung oder als Kaufanreiz sind keine Gutscheine im umsatzsteuerlichen Sinne. Diese Rabatte können Sie als leistender Unternehmer bei der Berechnung der umsatzsteuerlichen Bemessungsgrundlage berücksichtigen.