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Sie wollen Ihren Mitarbeitern etwas Gutes tun? Zahlen Sie doch einen Kindergartenzuschuss!
Auch Sie beschäftigen ganz bestimmt Mitarbeiter, die kleine Kinder haben. Wussten Sie schon, dass Sie diesen etwas Gutes tun können, indem Sie einen Zuschuss zu den Kindergartenkosten gewähren? Wie das steuer- und sozialversicherungsfrei funktioniert, erfahren Sie nachfolgend.
Dennis Kusel-Stegen
15.05.2025
·
1 Min Lesezeit
Unter diesen Voraussetzungen ist der Zuschuss steuerfrei
Das Einkommensteuergesetz regelt in der Vorschrift des § 3 Nr. 33 EStG, welche Voraussetzungen für die Steuerfreiheit Ihrer Kindergartenzuschüsse erfüllt sein müssen. So setzt dieser Paragraf voraus, dass der Zuschuss zwingend zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn zu leisten ist.
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