Tax-News
Sie haben das Recht beim Finanzamt Auskunft über Ihre gespeicherten Daten zu erhalten
Nach der DSGVO haben Sie das Recht, Auskünfte über die bei Behörden oder Unternehmen über Sie gespeicherten Daten zu erhalten. Doch welchen Aufwand müssen Sie betreiben, wenn ein Kunde Auskunft über die von Ihnen über ihn gespeicherten Daten erhalten will? Der BFH hat hierzu mit seinem Urteil vom 14.1.2025 (Az. IX R 25/22, veröffentlicht am 6.3.2025) eine klare Position bezogen: Behörden und Unternehmen müssen Auskunft über die bei ihnen gespeicherten Daten geben, gleichgültig, wie viel Aufwand hierzu nötig ist.
Markus Kahr
01.04.2025
·
1 Min Lesezeit
Um diesen Fall ging es
Der Urteilsfall betrifft einen Vorstand einer AG (Z‑AG). Dieser beantragte unter Hinweis auf die Datenschutz-Grundverordnung bei seinem Finanzamt, die Überlassung von Ablichtungen aller gespeicherten Informationen der Z‑AG. Daraufhin übersandte das Finanzamt verschiedene Übersichten (Grunddaten, Bescheiddaten, eDaten).
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