Tax-News

Sie haben das Recht beim Finanzamt Auskunft über Ihre gespeicherten Daten zu erhalten

Nach der DSGVO haben Sie das Recht, Auskünfte über die bei Behörden oder Unternehmen über Sie gespeicherten Daten zu erhalten. Doch welchen Aufwand müssen Sie betreiben, wenn ein Kunde Auskunft über die von Ihnen über ihn gespeicherten Daten erhalten will? Der BFH hat hierzu mit seinem Urteil vom 14.1.2025 (Az. IX R 25/22, veröffentlicht am 6.3.2025) eine klare Position bezogen: Behörden und Unternehmen müssen Auskunft über die bei ihnen gespeicherten Daten geben, gleichgültig, wie viel Aufwand hierzu nötig ist.

Markus Kahr

01.04.2025 · 1 Min Lesezeit

Um diesen Fall ging es

Der Urteilsfall betrifft einen Vorstand einer AG (Z‑AG). Dieser beantragte unter Hinweis auf die Daten­schutz-Grundverordnung bei seinem Finanzamt, die Überlassung von Ablichtungen aller gespeicher­ten Informationen der Z‑AG. Daraufhin übersandte das Finanzamt verschiedene Übersichten (Grunddaten, Bescheiddaten, eDaten).

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