Artikel

Sie dürfen Ihren Mitarbeitern und Kunden in Ihrem Unternehmen WLAN steuerfrei zur Verfügung stellen

Kennen Sie noch Mitarbeiter, die kein Smartphone besitzen? Bei nahezu allen Mitarbeitern unter 30 Jahren ist es quasi in die Hand implementiert. Auch wenn etliche Arbeitgeber die Nutzung eines Smartphones am Arbeitsplatz untersagen, kommen die meisten Unternehmen nicht umhin, ihren Mitarbeitern im begrenzten Umfang die Nutzung dennoch zu gestatten.

Markus Kahr

26.08.2024 · 1 Min Lesezeit

Internetnutzung führt nicht zu steuerpflichtigem Arbeitslohn

Sie dürfen Ihren Mitarbeitern in Ihrem Unternehmen die Nutzung des Internets zur Verfügung stellen. Nutzen sie dieses Angebot für private Zwecke, entsteht hieraus kein steuerpflichtiger Arbeitslohn (vgl. § 3 Nr. 45 EStG).

Sie haben noch keinen Zugang?

Testen Sie ‚Unternehmenssteuern aktuell‘ 14 Tage GRATIS und profitieren Sie von:

  • Sie sind jederzeit auf eine Betriebsprüfung vorbereitet
  • Sie sind immer topaktuell und rechtssicher über die neuesten Urteile des BFH informiert
  • Alle Neuerungen und Änderungen im Steuerrecht sind übersichtlich aufbereitet, einfach dargestellt und kurz zusammengefasst