Internetnutzung führt nicht zu steuerpflichtigem Arbeitslohn
Sie dürfen Ihren Mitarbeitern in Ihrem Unternehmen die Nutzung des Internets zur Verfügung stellen. Nutzen sie dieses Angebot für private Zwecke, entsteht hieraus kein steuerpflichtiger Arbeitslohn (vgl. § 3 Nr. 45 EStG).
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