Sichern Sie sich die brandneue Förderung für Ihr betriebliches E-Lastenrad oder Lastenanhänger mit E-Antrieb

Sie können von der Energiewende profitieren, wenn Sie jetzt auf ein E-Lastenfahrrad umsteigen. Seit dem 1.10.2024 können Sie für die Anschaffung eines E-Lastenfahrrads einen Zuschuss von bis zu 3.500 € erhalten. Wie Sie Ihren Zuschuss erhalten und welche Voraussetzungen Ihr E-Lastenfahrrad erfüllen muss, habe ich für Sie aufbereitet.

Markus Kahr

30.10.2024 · 3 Min Lesezeit

Unter diesen Voraussetzungen erhalten Sie einen Zuschuss von

25 %, max. 3.500 €

Vollkommen unerwartet teilte das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle am 29.9.2024 mit, dass Sie ab dem 1.10.2024 einen Zuschuss für den Erwerb eines neuen E-Lastenfahrrades bzw. eines Anhängers mit E-Antrieb beantragen können. Aber wie immer ist der Zuschuss an bestimmte Voraussetzungen gebunden.

Diese 8 Voraussetzungen muss Ihr E-Lastenfahrrad/-Anhänger

für den Zuschuss erfüllen

  1. Sie erwerben für Ihr Unternehmen ein E-Lastenfahrrad bzw. einen Lastenanhänger mit elektrischer Antriebsunterstützung. Dabei spielt die Rechtsform, in der Sie Ihr Unternehmen betreiben, keine Rolle.
  2. Zunächst muss es sich bei Ihrem E-Lastenfahrrad bzw. Ihrem Lastenanhänger mit elektrischer Antriebsunterstützung um ein serienmäßig hergestelltes Produkt handeln.
  3. Die Förderung erhalten Sie nur dann, wenn Sie ein fabrikneues E-Lastenfahrrad anschaffen. Leasen Sie das E-Lastenfahrrad, erhalten Sie keine Förderung.
  4. Ihr E-Lastenfahrrad muss ab Werk mit einer elektrischen Antriebsunterstützung ausgestattet sein.
  5. Mit Ihrem E-Lastenfahrrad müssen Sie Gegenstände transportieren. Der Transport von Menschen wird nicht gefördert.
  6. Die Transportvorrichtung muss unlösbar mit Ihrem Rad verbunden sein. Diese Vorrichtung muss Ihnen ermöglichen, dass Sie mehr Volumen als bei einem herkömmlichen Fahrrad aufnehmen können.
  7. Das zulässige Gesamtgewicht muss mindestens 170 kg betragen.
  8. Auch für die elektrische Antriebsunterstützung muss Ihr E-Lastenfahrrad klar definierte Vorgaben einhalten. So darf die elektrische Antriebsunterstützung max. 250 Watt betragen. Je schneller Sie fahren, desto geringer muss die Unterstützung werden, bis sie bei 25 km/h endet. Treten Sie nicht mehr in die Pedale, muss die Unterstützung sofort enden.

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