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Seminarteilnahme und Reisekosten: Das müssen Sie für den Vorsteuerabzug beachten

Praxisfall: Sie möchten immer up to date sein. Deshalb buchen Sie das Seminar „Verkaufsgespräche richtig führen“ (Kosten: 1.000 € zzgl. 190 € Umsatzsteuer) und fliegen nach München (Flugkosten gesamt: 300 € zzgl. 19 % Umsatzsteuer) inklusive 2 Hotelübernachtungen (Einzelzimmer 214 € brutto zzgl. Frühstück und weitere Mahlzeiten 200 € zzgl. 38 € Umsatzsteuer).

Ann-Christin Hütte

08.09.2025 · 1 Min Lesezeit

Reisekosten aus betrieblichen Gründen ermöglichen grundsätzlich auch den Abzug von Betriebsausgaben und Vorsteuern. Es gibt aber einige Besonderheiten zu beachten:

Kostenpunkt 1: Gebühren

Da es sich nicht um eine rein wissenschaftliche Weiterbildungsmaßnahme handelt, ist die Seminarleistung nicht von der Umsatzsteuer nach § 4 Nr. 21/22 UStG befreit. Die ausgewiesene Umsatzsteuer von 190 € können Sie als Vorsteuer und 1.000 € als Fortbildungskosten (SKR 03/04: #4945/6821) geltend machen.

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