Tax-News

Bei einer überlangen Verfahrensdauer steht Ihnen eine Entschädigung zu

Die Mühlen der Justiz mahlen zum Teil doch recht langsam. Der BFH hat jetzt einen Fall entschieden, in dem es um eine Entschädigung wegen einer überlangen Verfahrensdauer vor dem Finanzgericht in Düsseldorf ging. Die Richter sprachen dem Steuerzahler in gleich 3 Fällen eine Entschädigung in Höhe von 1.300 €, 600 € und erneut 1.300 € zu. Darüber hinaus mussten die Beträge mit einem Zinssatz verzinst werden, der 5 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszins seit dem 5.4.2024 lag (BFH-Urteil vom 6.11.2024, Az. X K 1/24, veröffentlicht am 17.4.2024).

Markus Kahr

14.05.2025 · 1 Min Lesezeit

Der Urteilsfall betrifft Abrechnungsbescheide für die Einkommen und Umsatzsteuer der Jahre 2010 bis 2017. Ein Abrechnungsbescheid wird nur dann erlassen, wenn es zwischen Finanzamt und Steuerzahler Streitigkeiten darüber gibt, in welcher Höhe Steuerzahlungen geleistet, erstattet oder gar erloschen sind. Die Rechtsgrundlage ergibt sich hierfür aus § 218 AO.

Da das ganze Verfahren aus Sicht des betroffenen Steuerzahlers viel zu lange dauerte, legte er eine sogenannte Verzögerungsrüge ein. Das Finanzamt war hier der Auffassung, dass dies zu früh erfolgt sei. Daher vertat es die Auffassung, dass ihm überhaupt keine Geldentschädigung zustand. Dies beurteilte der BFH vollkommen anders.

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