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Seit dem 1.7.2025 gelten neue Grenzwerte: Wie Sie den geldwerten Vorteil für die private Nutzung von elektronisch angetriebenen Firmenwagen berechnen
Das steuerliche Investitionssofortprogramm ist in Kraft getreten und mit ihm eine Änderung rund um die Versteuerung der Privatnutzung von rein elektrisch angetriebenen Dienstwagen. Das Ziel dahinter ist klar: Mit der Neuregelung soll die Elektromobilität und gleichzeitig der Automobilstandort Deutschland gefördert werden. Ich zeige Ihnen, welche Grenzen gelten und wie Sie bei Neuanschaffungen rechnen müssen.
Timm Haase
20.08.2025
·
2 Min Lesezeit
Ab sofort darf es ein bisschen mehr sein
Für E-Fahrzeuge gibt es schon seit Längerem eine begünstigte Besteuerung, wenn diese als Firmenwagen auch zur privaten Nutzung überlassen werden: Der Bruttolistenpreis wird auf ¼ reduziert. Bislang durfte der Bruttolistenpreis des Fahrzeugs dafür nicht mehr als 70.000 € betragen.
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