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Seit dem 1.1.2025 müssen Sie die Meldepflichten für Ihr elektronisches Kassensystem beachten

Seit Jahresbeginn gelten verschärfte Meldepflichten rund um Ihre E-Kasse. Besonders relevant dabei: Entsprechende Kassensysteme müssen Sie nicht nur an-, sondern insbesondere auch abmelden. Damit verfolgt die Finanzverwaltung das Ziel, sich einen umfassenden Überblick über die von Ihnen genutzten Kassensysteme zu verschaffen. Ich fasse für Sie zusammen, worauf Sie konkret achten müssen.

Timm Haase

10.01.2025 · 1 Min Lesezeit

In welchen Fällen Sie tätig werden müssen

Die Verpflichtung zur Meldung von elektronischen Kassensystemen ist nicht neu. Tatsächlich wurde sie bereits 2020 eingeführt – mitsamt der Verpflichtung zur Nutzung einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE). Allerdings scheiterte die Umsetzung der Meldepflicht bislang an der technischen Umsetzung durch die Finanzverwaltung.

Damit ist allerdings nun Schluss. Mit BMF-Schreiben vom 28.6.2024 (Az. IV D 2 – S 0316-a/19/10011 :009) hat die Finanzverwaltung die Verpflichtung endgültig „scharfgeschaltet“. Seit dem 1.1.2025 lässt sich die Meldepflicht damit nicht mehr umgehen und trifft alle Unternehmen, in denen elektronische Kassensysteme zum Einsatz kommen.

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