Leserfrage

Schwarze Liste der EU: Darf ich weiter mit Vietnam Geschäftsbeziehungen unterhalten?

Leser haben uns diese Frage gestellt – wir liefern die Antwort.

Timm Haase

09.03.2026 · 1 Min Lesezeit

Frage: Meine Bilanzbuchhalterin hat mich kürzlich darauf hingewiesen, dass Vietnam in die EU-Liste der nicht kooperativen Länder und Gebiete für Steuerzwecke aufgenommen wurde. Ich betreibe ein Unternehmen, dass mit Textilien handelt, und wir beziehen unsere Waren auch aus Vietnam. Was bedeutet diese Liste nun für meine Geschäfte? Muss ich mit Problemen rechnen?

Antwort: Tatsächlich wurde Vietnam am 17.2.2026 neu in diese Liste aufgenommen. Das allein stellt für Sie aber kein Problem dar. Es ist nicht verboten, mit Kunden, Lieferanten oder Dienstleistern aus denjenigen Ländern Geschäftsbeziehungen zu unterhalten, die in der sogenannten schwarzen Liste aufgeführt sind. Allerdings kann es passieren, dass Sie in den Fokus der deutschen Betriebsprüfer geraten, die diese Geschäftsbeziehungen genauer unter die Lupe nehmen wollen. Ich kann Ihnen daher nur zu diesem Vorgehen raten: Dokumentieren Sie alle Geschäfte mit Unternehmen aus den nicht kooperativen Ländern und Gebieten stets gründlich und möglichst aussagekräftig. So können Sie jederzeit den Verdacht von vermeintlichen Steuerbetrügereien widerlegen. Führen Sie sich vor Augen, dass Sie nichts zu verbergen und damit auch nichts zu befürchten haben.

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