Schülerfirmen bleiben auch nach 2027 in Baden-Württemberg von der Umsatzsteuer befreit. Das geht aus einer Meldung des Landesfinanzministeriums vom 21.2.2025 hervor. Von dieser Regelung werden gegenüber einer Schule rechtlich unselbstständige Firmen bezeichnet, die in die schulische Organisationsstruktur eingebunden sind und bei denen die Vermittlung von Wissen über wirtschaftliche und unternehmerische Zusammenhänge im Vordergrund steht.
Relevant wurde der Aspekt der Umsatzsteuerbefreiung durch verschärfte europarechtliche Vorgaben, die insbesondere juristische Personen des öffentlichen Rechts wie Kommunen, Gemeinden oder auch Schulen betreffen. Durch einen strenger ausgelegten Unternehmerbegriff wird es in diesem Bereich spätestens ab 2027 zu einer verstärkten Zahlung von Umsatzsteuer kommen.