Die Verschaffung der Verfügungsmacht ist ein wichtiger Begriff im Umsatzsteuerrecht und bedeutet im Grunde, dass jemand die tatsächliche Kontrolle über eine Ware bekommt.
Arbeitshilfe
Schnellübersicht: Wann Sie die Verfügungsmacht über eine Lieferung verschaffen oder erhalten
Für die Umsatzsteuer ist entscheidend, wann der Übergabe passiert. Denn erst wenn die Verfügungsmacht verschafft
wird, spricht das Gesetz von einer Lieferung, und diese Lieferung ist dann steuerpflichtig.