Gerichtsurteil

Schluss mit der engen Auslegung: Wann Sie als Galerie die Differenzbesteuerung jetzt auch anwenden dürfen

Wenn Sie als Galerie Kunstwerke weiterverkaufen, können Sie die Differenzbesteuerung (§ 25a UStG) nutzen und nur die Marge zwischen An- und Verkauf versteuern. Bisher war dies jedoch meist nur möglich, wenn Sie das Werk direkt vom Künstler oder seinen Erben erworben haben – Verkäufe über eine vom Künstler gegründete GmbH blieben ausgeschlossen.

Jörg Wilde

01.12.2025 · 1 Min Lesezeit

Wie Sie bisher als Gesellschaft mit erworbener Kunst umgehen mussten

Wenn Sie als Händler bisher Kunstwerke von einer Gesellschaft erworben haben, die der Künstler selbst gegründet hatte, wurde die Differenzbesteuerung bisher von Ihrem Finanzamt verworfen. Sie oder der Verkäufer musste die Umsatzsteuer anwenden. Dies führte regelmäßig zum Streit mit dem Finanzamt.

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