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Schenken Sie doppelte Freude: Wie der Fiskus das Handy bei Ihrer Mitarbeiterfamilie sponsert
Nutzen Sie ein betriebliches Handy, erfassen Sie die Kosten in voller Höhe als Betriebsausgaben. Dabei spielt es keine Rolle, in welchem Umfang Sie das Gerät betrieblich nutzen. Auch wenn Sie das Gerät Ihren Mitarbeitern überlassen, fallen keinen Steuern an. Was Ihnen aber niemand sagt: Sie können noch viel mehr sparen! Überlassen Sie das Handy auch den Familienangehörigen, so ist dies ebenfalls steuerfrei möglich.
Markus Kahr
23.12.2025
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1 Min Lesezeit
Sie dürfen Handy und Co. steuerfrei überlassen
Überlassen Sie einem Mitarbeiter ein Handy auch für sämtliche privaten Zwecke, so ist diese Nutzungsüberlassung steuerfrei (§ 3 Nr. 45 EStG). Sie zahlen für die Nutzungsüberlassung weder Steuern noch Sozialabgaben.
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