Wie Sie in dieser Sonderausgabe bereits erfahren haben, mindern Sie Ihren Gewinn in dem Jahr, in dem der Grund für die Rückstellung entstanden ist. Als Abschlussersteller ist mir an dieser Stelle eine Problematik aufgefallen, die großes Fehlerpotenzial birgt: Regelmäßig wird sowohl die Rückstellung als auch die endgültige Rechnung direkt in den Aufwand gebucht. Das führt dazu, dass der Aufwand in unterschiedlichen Jahren berücksichtigt wird und somit doppelt in der Gewinn- und Verlustrechnung enthalten ist.
In diesem Fall wird die Rückstellung verbraucht
Wenn Sie eine Rückstellung für eine bestimmte Verbindlichkeit gebildet haben und nun die Rechnung hierfür erhalten, muss die Rückstellung verbraucht werden. Dies bedeutet, dass Sie den Betrag der Rechnung nicht als Aufwand buchen, sondern diesen direkt auf dem Rückstellungskonto erfassen. Der Verbrauch der Rückstellung ist somit ergebnisneutral.