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Rolle rückwärts beim BMF: Wann dürfen Sie denn nun eine kürzere Nutzungsdauer bei Gebäuden ansetzen?
2021 hatte der BFH ein viel beachtetes Urteil (Az. IX R 25/19) zum Ansatz der kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer bei Gebäuden gefällt. Mit Schreiben aus 2023 hatte die Finanzverwaltung auf dieses Urteil reagiert und eine Gutachterpflicht vorgegeben. Doch damit ist jetzt überraschend Schluss. Lesen Sie hier, was dieser Sinneswandel des BMF für Sie bedeutet.
Timm Haase
14.01.2026
·
2 Min Lesezeit
Was Sie zum Hintergrund wissen müssen
Grundsätzlich sieht das Steuerrecht in § 7 Abs. 4 Satz 1 EStG feste pauschale Prozentsätze (AfA-Sätze) vor, anhand derer Sie die planmäßige Abschreibung Ihrer Betriebsgebäude vornehmen.
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