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Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen ab 2026 dauerhaft mit 7 %: So bereiten Sie sich vor
Ab dem 1.1.2026 soll die Umsatzsteuer für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen dauerhaft
auf 7 % gesenkt werden – ausgenommen
die Abgabe von Getränken. Damit endet die bisher befristete Sonderregelung, die während der Corona-Pandemie galt. Im Folgenden erfahren Sie, ob Sie betroffen sind und welche Stolperfallen Sie beachten müssen.
Jörg Wilde
20.10.2025
·
1 Min Lesezeit
Wann Sie von dieser Steuersatz-Änderung profitieren
Sie profitieren, wenn Sie Speisen mit Vor-Ort-Service anbieten, also:
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