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Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen ab 2026 dauerhaft mit 7 %: So bereiten Sie sich vor

Ab dem 1.1.2026 soll die Umsatzsteuer für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen dauerhaft auf 7 % gesenkt werden – ausgenommen die Abgabe von Getränken. Damit endet die bisher befristete Sonderregelung, die während der Corona-Pandemie galt. Im Folgenden erfahren Sie, ob Sie betroffen sind und welche Stolperfallen Sie beachten müssen.

Jörg Wilde

20.10.2025 · 1 Min Lesezeit

Wann Sie von dieser Steuersatz-Änderung profitieren

Sie profitieren, wenn Sie Speisen mit Vor-Ort-Service anbieten, also:

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