Tax-News

Reitunterricht ist grundsätzlich mit 19 % zu besteuern – bis auf eine Ausnahme

Unterricht im Pferdesport ist kein Schul- oder Hochschulunterricht und dient typischerweise der Freizeitgestaltung. Somit unterliegen die Einnahmen aus dem Reitunterricht der Regelbesteuerung von derzeit 19 % (BFH-Urteil vom 22.1.2025, Az. XI R 9/22, veröffentlicht am 30.5.2025).

Markus Kahr

07.07.2025 · 1 Min Lesezeit

Erbringt der Unternehmer neben Reitunterricht zusätzliche Leistungen wie Unterkunft und Verpflegung, liegen umsatzsteuerrechtlich regelmäßig selb­ständige Hauptleistungen vor, die ebenfalls der Regelbesteuerung unterliegen

Es gibt eine Ausnahme:

Dient der Reitunterricht der Aus-, Fort- oder Weiterbildung, so ist der Erlös umsatzsteuerfrei.

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