Leserfrage

Reisekostenerstattung: So gehen Sie vor, wenn Ihr Mitarbeiter die Dienstreise privat verlängert

FRAGE Unsere Mitarbeiter unternehmen hin und wieder eintägige Dienstreisen. Jetzt soll eine Mitarbeiterin an einem Seminar in München teilnehmen. Es beginnt am Mittwoch und endet Freitag gegen Mittag. Unsere Mitarbeiterin […]

Markus Kahr

17.06.2024 · 3 Min Lesezeit

FRAGE Unsere Mitarbeiter unternehmen hin und wieder eintägige Dienstreisen. Jetzt soll eine Mitarbeiterin an einem Seminar in München teilnehmen. Es beginnt am Mittwoch und endet Freitag gegen Mittag. Unsere Mitarbeiterin will nach

Ende des Seminars über das Wochenende in München bleiben und bei Freunden übernachten.



Wie rechnen wir dies richtig ab? Dürfen wir die Rückreisekosten steuerfrei erstatten oder ist das ihr Privatvergnügen?

Antwort  Verlängert Ihre Mitarbeiterin eine Dienstreise aus privaten Gründen, hat das tatsächlich Einfluss auf Ihre Abrechnung. Grundsätzlich dürfen Sie Ihrer Mitarbeiterin zwar sämtliche Kosten, die mit der Dienstreise in einem betrieblichen Zusammenhang stehen, steuerfrei erstatten. Hierzu zählen neben den Seminarkosten die Übernachtungskosten, Verpflegungsmehraufwendungen und auch die Fahrtkosten Ihrer Mitarbeiterin. Wie Sie schon richtig vermutet haben, müssen Sie die Reisekosten Ihrer Mitarbeiterin in einen betrieblichen und damit erstattungsfähigen und einen privaten Teil, der nicht erstattungsfähig ist, aufteilen.



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