Leserfrage

Reicht ein E-Mail-Postfach für den Empfang von E-Rechnungen ab dem 1.1.2025 aus?

Frage: Mein Steuerberater hat gesagt, dass ich mir beim Empfang der ab dem 1.1.2025 verpflichtend zu nutzenden E-Rechnungen keine Sorgen machen muss. Ein E-Mail-Postfach, über das ich die Rechnungen per Mail empfangen kann, würde vollkommen ausreichen. Ist es wirklich so einfach, wie mein Steuerberater gesagt hat? Oder haben Sie eine andere Auffassung beim Empfang von E-Rechnungen?

Timm Haase

28.10.2024 · 1 Min Lesezeit

Frage: Mein Steuerberater hat gesagt, dass ich mir beim Empfang der ab dem 1.1.2025 verpflichtend zu nutzenden E-Rechnungen keine Sorgen machen muss. Ein E-Mail-Postfach, über das ich die Rechnungen per Mail empfangen kann, würde vollkommen ausreichen. Ist es wirklich so einfach, wie mein Steuerberater gesagt hat? Oder haben Sie eine andere Auffassung beim Empfang von E-Rechnungen?

Antwort: Die Aussage Ihres Steuerberaters ist grundsätzlich richtig. Es ist zutreffend, dass Sie ab dem 1.1.2025 in der Lage sein müssen, Rechnungen in der Form eines strukturierten maschinenlesbaren Datensatzes zu empfangen. Der Weg, wie Sie diese zu empfangen haben, ist nicht gesetzlich definiert. Damit ist es selbstverständlich möglich, eine XRechnung oder eine Rechnung im ZUGFeRD-Format als Anhang einer E-Mail zu erhalten.

Dieser Weg ist dabei nicht neu. Aktuell werden jedes Jahr rund 5 bis 6 Milliarden Rechnungen im B2B-Bereich (also von Unternehmen an andere Unternehmen) per E-Mail ausgetauscht. Hierbei handelt es sich allerdings überwiegend um PDF-Rechnungen. Der große Vorteil der neuen E-Rechnungen liegt in ihrem elektronischen Format. Dieses kann nicht nur elektronisch übermittelt und empfangen werden. Es kann vielmehr auch direkt elektronisch verarbeitet und archiviert werden. Genau an dieser Stelle hätte Ihr Steuerberater weitere Erläuterungen spendieren können. Denn: Stellen Sie nur auf den reinen Empfang in Ihrem E-Mail-Postfach ab, ist die Frage nach der weiteren Verarbeitung und Archivierung noch gar nicht geklärt.

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