Die Gebühren für Eintragungen in das Handels-, Genossenschafts-, Gesellschafts- und Partnerschaftsregister sollen erhöht werden. Das sieht ein Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums vor. Begründet wird dieser Schritt mit gestiegenen Personal- und Sachkosten bei den zuständigen Gerichten.
Nach den vorliegenden Plänen liegen die Erhöhungen der Gebühren in der maßgeblichen Handelsregistergebührenverordnung bei 50 % der bisherigen Gebührensätze.