Übergeordnetes Ziel des Vorhabens ist die Stärkung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) der Zollverwaltung. Diese Einheit soll zukunftsadäquat aufgestellt und damit effektiver und wirksamer werden. Die Zollverwaltung darf – so die aktuellen Planungen – zukünftig nach eigenem Ermessen Überprüfungen von Unternehmen vornehmen und dabei insbesondere auch elektronische Datenträger auswerten. Auch der Datenaustausch innerhalb verschiedener Behörden soll deutlich verbessert werden. Daneben werden auch die Straf- und Bußgeldvorschriften im Bereich der Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung angepasst, um insbesondere die Ahndung von Verstößen zu erleichtern. Aus diesem Grund sollen auch die Befugnisse der Zollverwaltung zur selbstständigen Durchführung von Ermittlungsverfahren erweitert werden.
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Referentenentwurf: Das sind die neuesten Pläne der Finanzverwaltung gegen Schwarzarbeit
Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung haben enorme Auswirkungen auf Wirtschaft und Gesellschaft. Besonders ärgerlich für alle ehrlichen Unternehmen: Sie verzerren den regulären Wettbewerb. Das BMF intensiviert daher seinen Kampf gegen Schwarzarbeit und hat aus diesem Grund einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung veröffentlicht. Das sind die Inhalte.