Frage: Kann eine Schlussbesprechung auch per Videokonferenz erfolgen?
Sie müssen nicht zwingend für eine Schlussbesprechung Ihr Finanzamt persönlich aufsuchen. Tatsächlich ist es möglich, dass Sie die Schlussbesprechung, aber auch Zwischenbesprechungen während der Prüfung, mithilfe einer Videokonferenz oder Telefonkonferenz durchführen. Der neue § 87a Abs. 1a Abgabenordnung (AO) erlaubt Ihrem Finanzamt diese Vorgehensweise.