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Rechnungsfehler? Wie Sie sie effizient beheben und alles korrekt verbuchen

Sie haben eine Rechnung ausgestellt. Leider haben sich fehlerhafte Angaben in die Rechnung geschlichen. Sie stornieren die Rechnung und erstellen ein neues, richtiges Dokument. Die erste Rechnung ist bereits in der Buchführung berücksichtigt. Was nun? Hier erfahren Sie wie Sie mit Stornorechnungen, aber auch mit Stornierungen aufgrund anderer fehlerhafter Buchungen richtig umgehen.

Ann-Christin Hütte

05.08.2024 · 3 Min Lesezeit

Grundsätzlich gilt: Haben Sie eine Rechnung ausgestellt und stornieren Sie diese später, um eine neue Abrechnung auszugeben, müssen Sie alle Dokumente aufbewahren und buchen. Häufig kommt es zu Fehlern, da entweder die Stornierung oder die Buchung der neuen Rechnung nicht richtig erfolgen.

So buchen Sie bei Stornierung richtig:



Beispiel: Sie haben im April 2024 eine Rechnung (R-Nr. 111) über 10.000 € zzgl. 1.900 € USt ausgestellt. In der Rechnung haben Sie einen falschen Artikel abgerechnet. Dies fällt im Juni 2024 auf. Sie stornieren die Rechnung (Storno-R. 5) und erstellen eine neue, richtige Abrechnung (R-Nr. 160). Beide Dokumente (Stornierung und neue Rechnung) übersenden Sie an den Leistungsempfänger.

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