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Praxisfallen bei E-Rechnungen: Wie Sie den Vorsteuerabzug sichern

Als Unternehmer stehen Sie bei E-Rechnungen vor neuen Anforderungen: Pflichtangaben müssen im strukturierten Teil enthalten sein, Leistungsbeschreibungen klar und nachvollziehbar dokumentiert werden, und die Archivierung muss umsatzsteuerlich korrekt erfolgen. Damit Ihnen bei der Erstellung und/oder Prüfung Ihrer E-Rechnungen keine Fehler unterlaufen, haben wir hier wichtige Hinweise für Sie.

Jörg Wilde

20.10.2025 · 2 Min Lesezeit

Was Sie bei E-Rechnungen sicherstellen müssen

Als Unternehmer müssen Sie sicherstellen, dass Ihre E-Rechnungen den Anforderungen des § 14 Abs. 1 Satz 3 UStG entsprechen. Das bedeutet konkret: Alle umsatzsteuerrechtlichen Pflichtangaben müssen im strukturierten Teil der Rechnung enthalten sein, also beispielsweise in XML-Daten bei XRechnung oder ZUGFeRD. Ein bloßer Verweis auf eine PDF-Anlage oder die Einbettung von Pflichtangaben in ein unstrukturiertes Dokument genügt nicht – in einem solchen Fall liegt zwar eine Rechnung vor, sie ist aber nicht ordnungsgemäß.

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