News

Praxisbeispiel: So rechnen Sie Ihre nächste Veranstaltung – wie die anstehende Weihnachtsfeier – korrekt ab

Sie müssen bei unternehmerischen Feierlichkeiten bestimmte Voraussetzungen erfüllen und bestimmte Höchstgrenzen einhalten, um sowohl umsatzsteuerlich als auch lohnsteuerlich profitieren zu können. Denn nur wenn Sie den Freibetrag von 110 € einhalten, können Sie Vorsteuerbeträge für die anteiligen Teilnehmerkosten geltend machen. Diese Art der Zuwendung an den Arbeitnehmer bleibt lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei. Anhand des folgenden Beispiels können Sie die Berechnung der Kosten für Betriebsveranstaltungen pro Teilnehmer und pro Arbeitnehmer nachvollziehen.

Ann-Christin Hütte

03.11.2025 · 1 Min Lesezeit

Beispiel: Ihr Unternehmen lädt zu einer Weihnachtsfeier in der Unternehmensaula ein. Mit der Dekoration, der Unterhaltung durch einen DJ sowie der Lieferung von Getränken und Speisen beauftragen Sie externe Unternehmen. Die Kosten belaufen sich laut Angeboten der Unternehmen auf 5.000 € zzgl. 760 € Umsatzsteuer. (Hinweis: Nicht alle Leistungen unterliegen dem Regelsteuersatz, sodass nur 760 € Umsatzsteuer in Rechnungen ausgewiesen werden.) Ihr Unternehmen schenkt jedem Teilnehmer eine Schachtel Weihnachtspralinen (470 € zzgl. 32,90 € USt). Es haben sich 37 Arbeitnehmer sowie 15 Ehegatten zur Feier angemeldet – erschienen sind nur 35 Arbeitnehmer und die 15 Familienangehörige.

Sie wollen weiter lesen? Hier geht es weiter:

Sie haben bereits Zugang?
Melden Sie sich einfach an und
lesen Sie sofort weiter.

Erweitern Sie Ihren Zugang!
Testen Sie dieses Produkt kostenlos!