Das ist der Hintergrund
In erster Linie wird das Postrechtsmodernisierungsgesetz die Laufzeitvorgaben für die Zustellung von Briefen verlängern. Daraus resultiert zwangsläufig, dass Sie nicht mehr jeden Tag zwingend Post vom Finanzamt zugestellt bekommen werden. Gleichzeitig wird damit auch die geltende 3-Tages-Zugangsvermutung bei der Bekanntgabe von Steuerbescheiden in Frage gestellt.