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Post-Reform ist beschlossene Sache: Ab wann sich die Zugangsvermutung bei Ihren Steuerbescheiden ändert

Als Leser von Rechnungswesen aktuell waren Sie über die Pläne rund um das Postrechtsmodernisierungsgesetz bereits im Bilde. Schließlich ist die Zustellfiktion des § 122 AO seit Jahrzehnten eine wichtige „Rechengröße“. Nun hat der Bundestag Nägel mit Köpfen gemacht und das Gesetz am 13.6.2024 beschlossen. Allerdings hat es  – zum Glück – noch eine wichtige Änderung im Vergleich zum bisherigen Entwurf gegeben.

Timm Haase

08.07.2024 · 1 Min Lesezeit

Das ist der Hintergrund

In erster Linie wird das Postrechtsmodernisierungsgesetz die Laufzeitvorgaben für die Zustellung von Briefen verlängern. Daraus resultiert zwangsläufig, dass Sie nicht mehr jeden Tag zwingend Post vom Finanzamt zugestellt bekommen werden. Gleichzeitig wird damit auch die geltende 3-Tages-Zugangsvermutung bei der Bekanntgabe von Steuerbescheiden in Frage gestellt.

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