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Pflichtangabe Rechnungsnummer: So vermeiden Sie Fehler zum Jahresstart

Mit Beginn eines neuen Jahres beginnt auch eine neue Abrechnungsperiode für Rechnungen. Neben den Pflichtangaben wie Empfänger und Rechnungsaussteller, Entgelt oder Leistungsart muss auch eine Rechnungsnummer enthalten sein. In diesem Artikel erläutern wir Ihnen, wie Sie die Rechnungsnummern richtig vergeben.

Ann-Christin Hütte

12.01.2026 · 2 Min Lesezeit

Grundsätzlich sollten Sie für Ihre Rechnungen einen Nummernkreis verwenden, der jede Rechnung einzigartig zuordnen lässt. Sie sind grundsätzlich nicht verpflichtet, jedes Jahr neue Nummernkreise für Ihre Rechnungen einzurichten, das hat aber Vorteile.

Welchen Vorteil neue Nummernkreise zum Jahreswechsel haben

Um Rechnungen besser einem Zeitraum zuordnen zu können, bietet es sich an, jährlich den Nummernkreis auf das neue Jahr anzupassen – z. B. Rechnung Nummer 0001-2026. Außerdem können Sie Rechnungen über mehrere Jahre hinweg deutlich übersichtlicher verwalten. So wissen Sie direkt, welche Leistung und Rechnung in welchem Jahr erfolgt ist. Das ist bei fortlaufenden Rechnungsnummern ohne Jahreszahl meist im Nachgang nur mit Blick auf das Rechnungsdokument selbst möglich.

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