Eine weitere Anhebung zum 1.7.2025 ist bereits in dieser Verordnung enthalten. Für Pflegehilfskräfte steigt der Mindestlohn dann auf 16,10 €. Qualifizierte Pflegehilfskräfte bekommen zukünftig 17,35 €. Der Mindestlohn bei Pflegefachkräften steigt auf 20,50 €.
Die Pflegekommission hat sich neben der Anpassung der Mindestlöhne auch auf einen Anspruch auf zusätzlichen bezahlten Urlaub verständigt. Beschäftigte in der Altenpflege haben damit Anspruch auf zusätzlichen bezahlten Urlaub (über den gesetzlichen Urlaubsanspruch hinaus). Bei einer 5-Tage-Woche sind dies jeweils 9 Tage pro Kalenderjahr. Aber Achtung: Sehen tarifliche, betriebliche oder arbeitsrechtliche Regelungen schon zusätzliche Urlaubstage vor, haben diese Regelungen Vorrang.