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Patentrecht: Künstliche Intelligenz (KI) kann keine Erfinderin sein

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine bedeutsame Entscheidung zu Erfindungen getroffen, die durch eine KI generiert worden sind (Beschluss vom 11.06.2024, Az. X ZB 5/22). Ein Entwickler programmierte eine Software dahingehend, dass sie selbst einen Flüssigkeitsbehälter mit spezieller Form und Eigenschaft entwickeln konnte.

Timm Haase

02.09.2024 · 1 Min Lesezeit

Der Entwickler meldete daraufhin ein entsprechendes Patent an – u. a. in Deutschland, USA und Australien – und benannte als Erfinderin die KI-Software. Das deutsche Patentamt verweigerte die Anmeldung. Zu Recht, wie nun entschieden wurde.

Der BGH führte in seiner Urteilsbegründung aus:

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