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Papier, PDF oder ZUGFerd: Diese Vorgaben gelten für die Archivierung Ihrer Eingangsrechnungen

Der Grundsatz ist klar: Eingangsrechnungen müssen Sie aufbewahren und dem Prüfer auf sein Verlangen hin vorlegen können. Doch der Teufel steckt wie so häufig im Detail und die teilweise verpflichtende Anwendung der E-Rechnung hat es nicht einfacher gemacht, sämtliche Anforderungen im Blick zu behalten. Mit diesen Tipps sparen Sie sich Diskussionen mit Ihrem Finanzamt.

Timm Haase

27.06.2025 · 4 Min Lesezeit

Diese Vorgaben macht das Steuerrecht

Seit dem 1.1.2025 gilt eine neue Frist für die Aufbewahrung Ihrer Buchungsbelege. Diese hat sich von 10 Jahre auf 8 Jahre reduziert. Zu eben diesen Buchungsbelegen zählen insbesondere auch Ihre Eingangsrechnungen, und zwar unabhängig davon, in welchem Format Sie diese erhalten haben.

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