Diese Vorgaben macht das Steuerrecht
Seit dem 1.1.2025 gilt eine neue Frist für die Aufbewahrung Ihrer Buchungsbelege. Diese hat sich von 10 Jahre auf 8 Jahre reduziert. Zu eben diesen Buchungsbelegen zählen insbesondere auch Ihre Eingangsrechnungen, und zwar unabhängig davon, in welchem Format Sie diese erhalten haben.