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Offenlegung: Darum müssen Sie sich ein unverhältnismäßig hoch festgelegtes Ordnungsgeld auch bei verspäteter Einreichung nicht immer gefallen lassen

Ist Ihnen der Begriff „Übermaßverbot“ bekannt? Keine Sorge, hier geht es definitiv nicht um geläufiges Allgemeinwissen. Diesen Begriff hat allerdings das Oberlandesgericht Köln (OLG) herangezogen, als es über die Höhe des Ordnungsgeldes entschieden hat, das gegen ein Unternehmen verhängt wurde. Wie Sie dieses „Übermaßverbot“ im Ernstfall zu Ihren Gunsten nutzen können.

Timm Haase

05.02.2025 · 2 Min Lesezeit

Ordnungsgeld: Welche Höhe gegen Sie festgesetzt werden kann

Ihren Jahresabschluss reichen Sie zur Offenlegung beim Unternehmensregister ein. Dazu haben Sie in aller Regel – gewährte Schonfristen ausgenommen – bis zum 31.12. des Folgejahres Zeit. Kommen Sie dieser Verpflichtung nicht nach, kann das Bundesamt für Justiz gegen Ihr Unternehmen ein Ordnungsgeldverfahren einleiten.

Mein Tipp

Der beste Weg besteht natürlich darin, das Ordnungsgeld ganz zu vermeiden und die Unterlagen fristgerecht einzureichen. Sollten Sie diese Frist nicht halten können, werden Sie zunächst erinnert, bevor in den nächsten Eskalationsstufen Ordnungsgelder erst angedroht und dann festgesetzt werden.

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