Sie können die Sonderabschreibung auf 5 Jahre nach Ihren Planungen verteilen
Sie können direkt im Jahr der Anschaffung/Herstellung 40 % der Sonderabschreibung in Anspruch nehmen, Sie können die 40 % aber auch auf zweimal 20 % oder fünfmal 8 % verteilen. Bei dem Prozentsatz für die Sonderabschreibung handelt es sich um einen absoluten Prozentsatz, den Sie auf das Jahr der Anschaffung/Herstellung sowie auf die 4 folgenden Wirtschaftsjahre nach Ihrer Entscheidung frei aufteilen können.
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