News

Nur wenn Sie die HGB-Größenklasse Ihres Unternehmens kennen, können Sie die Jahresabschluss-Anforderungen erfüllen

Abhängig von der Größenklasse eines Unternehmens gewährt das Handelsrecht verschiedene und teilweise sehr weit reichende Erleichterungen bei Aufstellung sowie Offenlegung des Jahresabschlusses. Wie Sie die Größenmerkmale Ihres Unternehmens bestimmen und wann diese für Sie keine Rolle spielen, habe ich für Sie zusammengefasst.

Timm Haase

05.02.2025 · 2 Min Lesezeit

Für welche Unternehmen die handelsrechtlichen Größenklassen gelten

In § 267 und 267a HGB finden sich die Umschreibungen der Größenklassen, die das Handelsrecht für Kapitalgesellschaften (also insbesondere GmbH und UG) sowie für haftungsbeschränkte Personengesellschaften (z. B. GmbH & Co. KG) vorsieht.

Achtung

Einzelunternehmen und nicht haftungsbeschränkte Personengesellschaften wie beispielsweise die GbR oder die OHG fallen nicht in den Anwendungsbereich der §§ 267 und 267a HGB. Dabei spielt es keine Rolle, wie hoch Bilanzsumme, Umsatzerlöse oder Arbeitnehmeranzahl ausfallen.

Sie möchten den ganzen Artikel lesen, aber haben noch keinen Zugang?

Testen Sie jetzt ‚Rechnungswesen aktuell‘ und erhalten Sie Zugriff auf eine Vielzahl hilfreicher Mustervorlagen, Checklisten und Schritt-für-Schritt-Anleitungen, die Ihren Alltag optimieren!