Lassen Sie Ihren Mitarbeitern ein steuerfreies Extra zukommen
Viele Arbeitgeber haben diese freiwillige Möglichkeit genutzt, ihren Mitarbeitern ein steuer- und sozialversicherungsfreies Extra zukommen zu lassen. Etliche Arbeitgeber haben diese Möglichkeit nicht oder nicht in voller Höhe ergriffen. Jetzt haben sie die letzte Chance, tätig zu werden.
Sie können die Inflationsausgleichsprämie in Teilbeträgen auszahlen
Die Inflationsausgleichsprämie muss nicht in einer Summe gezahlt werden. Sie kann aufgeteilt werden. Lediglich die Höhe ist auf 3.000 € begrenzt. Als Arbeitgeber entscheiden Sie, in welcher Höhe Sie die Zahlung vornehmen möchten.
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