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Nur wenn Sie bis zum 31.12.2024 zahlen, ist die Inflationsausgleichsprämie steuerfrei

Mit der Inflationsausgleichsprämie können Sie Ihren Mitarbeitern bis zu 3.000 € steuer- und sozialversicherungsfrei zukommen lassen. Die Möglichkeit, diese Prämie zu zahlen, haben Sie letztmalig noch bis zum 31.12.2024. Sputen müssen Sie sich insofern, als dass die Prämie bis zu diesem Zeitpunkt auf dem Konto Ihres Mitarbeiters angekommen sein muss. Was Sie rund um die Auszahlung der Inflationsausgleichsprämie beachten müssen, habe ich für Sie aufbereitet.

Markus Kahr

21.10.2024 · 1 Min Lesezeit

Lassen Sie Ihren Mitarbeitern ein steuerfreies Extra zukommen

Viele Arbeitgeber haben diese freiwillige Möglichkeit genutzt, ihren Mitarbeitern ein steuer- und sozialversicherungsfreies Extra zukommen zu lassen. Etliche Arbeitgeber haben diese Möglichkeit nicht oder nicht in voller Höhe ergriffen. Jetzt haben sie die letzte Chance, tätig zu werden.

Sie können die Inflationsausgleichsprämie in Teilbeträgen auszahlen

Die Inflationsausgleichsprämie muss nicht in einer Summe gezahlt werden. Sie kann aufgeteilt werden. Lediglich die Höhe ist auf 3.000 € begrenzt. Als Arbeitgeber entscheiden Sie, in welcher Höhe Sie die Zahlung vornehmen möchten.

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