Tax-News

Nur nach vollständiger Zahlung erhalten Ihre Kunden die Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen

Der BFH hat entschieden, dass Sie die Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen, wie z. B. den Einbau eines modernen Heizkessels, erst dann erhalten können, wenn die Montage vorgenommen und der Rechnungsbetrag vollständig auf das Konto des Installationsunternehmens bezahlt wurde (vgl. BFH-Urteil vom 10.7.2024, Az. II R 3/22, veröffentlicht am 10.10.2024).

Markus Kahr

18.11.2024 · 1 Min Lesezeit

Der BFH hat entschieden, dass Sie die Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen, wie z. B. den Einbau eines modernen Heizkessels, erst dann erhalten können, wenn die Montage vorgenommen und der Rechnungsbetrag vollständig auf das Konto des Installationsunternehmens bezahlt wurde (vgl. BFH-Urteil vom 10.7.2024, Az. II R 3/22, veröffentlicht am 10.10.2024).

Im Urteilsfall hatte ein Ehepaar eine Heizung in dem von ihnen bewohnten Einfamilienhaus im Jahr 2021 durch den Einbau eines neuen Gasbrennwertheizkessels für insgesamt 8.000 € (Lieferung und Montage) modernisiert. Seit März 2021 zahlte das Ehepaar gleichbleibende monatliche Raten in Höhe von 200 € an den Heizungsbauer. In ihrer Einkommensteuererklärung 2021 beantragte das Ehepaar die volle Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen. Sowohl das Finanzamt als auch der BFH lehnten dies ab.

Die Richter des BFH haben entscheiden, dass Sie die Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen gemäß § 35c EStG nur dann in Anspruch nehmen können, wenn Sie den in der Rechnung über die förderungsfähige Maßnahme ausgewiesenen Betrag vollständig auf das Konto des Leistungserbringers gezahlt haben.

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