Üben Sie Ihr Zuordnungswahlrecht eindeutig aus
Immer dann, wenn Sie für den von Ihnen erworbenen Gegenstand die volle Vorsteuer beanspruchen, haben Sie eine klare Zuordnungsentscheidung getroffen. Sie ordnen den Gegenstand Ihrem (umsatzsteuerlichen) Unternehmensvermögen zu.
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