Das Landesamt für Steuern in Niedersachsen hat einen ganz pragmatischen Weg gewählt, wie es mit Ihren Einsprüchen gegen die neuen Grundsteuerbescheide umgeht. Alle Einsprüche, die Sie in Niedersachsen gegen den Grundsteuermessbetrag auf den 1.1.2025 einlegen und die zulässig sind, ruhen automatisch.
Das niedersächsische Finanzgericht muss demnächst darüber entscheiden, ob die vorliegende Klage gegen das Grundsteuergesetz verfassungswidrig ist (Az. 1 K 38/24). Niedersachsen hat ein eigenes Modell entwickelt, das die Fläche und die Lage des Grundstücks berücksichtigt.
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