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Neues FG-Urteil: Das gilt für die Gewinnrealisierung, wenn Sie in Ihren Verträgen Teilleistungen vereinbart haben

Ein wesentlicher Aspekt des Handels- und damit auch des Steuerrechts ist das Realisationsprinzip. Dieses besagt insbesondere, dass am Abschlussstichtag lediglich tatsächlich erwirtschaftete (also realisierte) Gewinne von Ihnen berücksichtigt werden dürfen. Das Finanzgericht Düsseldorf (Urteil vom 24.9.2025, Az. 10 K 459/23 G, F) hat in diesem Zusammenhang einen besonderen Blick auf Teilleistungen geworfen.

Timm Haase

22.02.2026 · 1 Min Lesezeit

Darum ging es vor dem Finanzgericht

Der Kläger betrieb ein Unternehmen, das sich mit dem An- und Verkauf, der Projektierung und der Sanierung von Immobilien befasste. Er verkaufte ein bebautes Grundstück. Der Kaufvertrag enthielt folgende Regelungen bezüglich der Aufteilung des Kaufpreises:

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