Neues BMF-Schreiben: Wie Sie die verschiedenen Arten <br>von Online-Dienstleistungen umsatzsteuerlich richtig beurteilen

Die Weinverkostung per Live-Stream, die Fortbildung durch Video-Seminare oder das Live-Konzert am heimischen TV – in der Corona-Zeit sind die Unternehmen erfinderisch geworden, um ihre Angebote und Produkte weiter vermarkten […]

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Die Weinverkostung per Live-Stream, die Fortbildung durch Video-Seminare oder das Live-Konzert am heimischen TV – in der Corona-Zeit sind die Unternehmen erfinderisch geworden, um ihre Angebote und Produkte weiter vermarkten zu können. Viele haben auf Online-Dienstleistung gesetzt und erkannt: Dieser Markt bringt auch in normalen Zeiten Umsatz. So musste sich auch die Finanzverwaltung mit der Thematik der umsatzsteuerlichen Behandlung von Online-Veranstaltungen beschäftigen und äußert sich hierzu in einem umfangreichen BMF-Schreiben. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Sie verschiedene Arten von Online-Dienstleistungen abgrenzen und umsatzsteuerlich – insbesondere in Bezug auf Ort und Steuerbarkeit – beurteilen müssen.

Zuerst einmal müssen wir uns 2 Dinge bewusst machen – zum einen: Bei einer online ausgeführten Leistung ist der Ort grundsätzlich nach § 3a Abs. 5 UStG dort, wo der Leistungsempfänger/Kunde ansässig ist (Anmerkung: Soweit vom Leistenden die Umsatzschwelle von 10.000 € im vorangegangen Jahr überschritten ist). Bei einer Dienstleistung in Präsenz liegt der Ort nach § 3a Abs. 3 Nr. 3 a UStG dort, wo die Veranstaltung stattfindet. Zum anderen: Nicht alle Dienstleistungen im Online-Format fallen unter dieselbe Leistungsart: So kann es sich bei Online-Konzerten sowohl um Live-Auftritte, aber auch um Aufzeichnungen handeln, die Sie im Internet streamen können. Außerdem gibt es nicht nur im kulturellen Bereich Angebote, sondern auch im wissenschaftlichen Bereich (Fortbildung) sowie für die Freizeitaktivitäten (z. B. Sportkurse). Auch hier können Sie sowohl auf Live-Angebote zurückgreifen als auch vorproduzierte Videos herunterladen. Auch eine Mischung aus beidem ist denkbar: Insbesondere bei Weiterbildungsseminaren ist es häufig üblich, dass Sie live an einer Online-Fortbildung teilnehmen und die Inhalte aufgezeichnet werden und Sie diese gegen eine zusätzliche Gebühr später abrufen können.



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