Tax-News
Neues BMF-Schreiben: Wann Sie für eine steuerfreie Ausfuhrlieferung keinen formellen Nachweis benötigen
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat in einem aktuellen Schreiben klargestellt, dass eine Ausfuhrlieferung auch dann steuerfrei sein kann, wenn ein Unternehmer die im Gesetz geforderten formellen Nachweise nicht erbringen kann. Es bezieht sich dabei auf aktuelle Rechtsprechung des EuGH und des BFH. Entscheidend sei, dass die materiellen Voraussetzungen anhand objektiver Kriterien zweifelsfrei nachgewiesen werden können.
Der Anwendungserlass zur Umsatzsteuer wurde angepasst (BMF-Schreiben vom 25.6.2025, Gz. III C 3 – S 7134/19/10003:001).
Ann-Christin Hütte
08.09.2025
·
2 Min Lesezeit
In 3 Fällen reichen alternative Nachweise aus
Wenn der Unternehmer den formellen Anforderungen des Ausfuhrnachweises nicht genügen kann, ist aufgrund des Grundsatzes der steuerlichen Neutralität die Steuerbefreiung für die Ausfuhrlieferung zu gewähren, wenn die materiell rechtlichen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung anhand objektiver Kriterien zweifelsfrei nachgewiesen werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn ein Ausfuhrnachweis der Grenzzoll- bzw. Abgangsstelle nicht vorgelegt werden kann. Der Fiskus erkennt Ersatzbelege (z. B. Bescheinigungen von Spediteuren, Kurieren oder behördlichen Stellen) an:
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