Tax-News

Neues BMF-Schreiben: Die 3 wichtigsten USt-Änderungen

Mit BMF-Schreiben vom 8.7.2025 (Gz. III C 2 - S 7295/00005/003/080) hat die Finanzverwaltung die Verwaltungsauffassungen an die Änderungen aufgrund des Wachstumschancengesetzes sowie des Jahressteuergesetzes 2024 angepasst. Die Änderungen fasst das aktuelle BMF-Schreiben nochmals zusammen. Wir gehen auf die für Sie wichtigsten umsatzsteuerlichen Punkte ein.

Ann-Christin Hütte

08.09.2025 · 1 Min Lesezeit

Höhere Schwellenwerte für die UStVA

Unternehmen, die eine Umsatzsteuer-Zahllast von jährlich bis zu 2.000 € ausweisen, müssen keine USt-Voranmeldungen mehr einreichen. Es reicht hier die Abgabe der USt-Jahreserklärung. So hat es bereits das Wachstumschancengesetz vorgesehen und die bisherige Grenze von 1.000 € auf 2.000 € angehoben.

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