Höhere Schwellenwerte für die UStVA
Unternehmen, die eine Umsatzsteuer-Zahllast von jährlich bis zu 2.000 € ausweisen, müssen keine USt-Voranmeldungen mehr einreichen. Es reicht hier die Abgabe der USt-Jahreserklärung. So hat es bereits das Wachstumschancengesetz vorgesehen und die bisherige Grenze von 1.000 € auf 2.000 € angehoben.