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Neues BFH-Urteil zu Anzahlungsrechnungen: Das gilt ab sofort für Ihren Vorsteuerabzug
Sie dürfen die Vorsteuer nur für solche Leistungen abziehen, die Sie bereits erhalten haben? Das könnte man vermuten, wenn man einen Blick in das Umsatzsteuerrecht wirft. Doch weit gefehlt. Bei Anzahlungen dürfen Sie auch ohne bereits erhaltene Leistung den Vorsteueranspruch geltend machen. Der BFH hat jetzt die Voraussetzungen konkretisiert.
Timm Haase
15.05.2026
·
2 Min Lesezeit
Die Voraussetzungen des § 15 UStG
Die Anforderungen an den Vorsteuerabzug finden sich (überwiegend) in § 15 UStG. Demnach dürfen Sie sich die gesetzlich geschuldete Steuer dann erstatten lassen, wenn
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