Gerichtsurteil
Neues BFH-Urteil: Warum Sie Vorsteuervergütung trotz fehlender Anzahlungsrechnungen geltend machen können
Gute Nachrichten für Sie als Unternehmen mit grenzüberschreitenden Leistungen: Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass Ihr Vorsteuervergütungsantrag auch dann wirksam sein kann, wenn Anzahlungsrechnungen nicht im Detail angegeben sind – solange bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Das bringt mehr Flexibilität und Rechtssicherheit für Antragsteller im Vergütungsverfahren.
Jörg Wilde
16.06.2025
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2 Min Lesezeit
Was der BFH zu Ihren Gunsten zu entscheiden hatte
Das jetzt veröffentlichte Urteil des BFH vom 12.12.2024 (Az. V R 6/23) behandelt die Voraussetzungen für die Vorsteuervergütung im besonderen Verfahren gemäß § 18 Abs. 9 UStG i. V. m. §§ 59 ff. UStDV, vor allem im Zusammenhang mit Anzahlungsrechnungen.
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