Gerichtsurteil

Neues BFH-Urteil: Machen Sie Ihre Barkasse jetzt prüfungssicher

Es ist der Klassiker in jeder Prüfung des Finanzamts bei bargeldintensiven Betrieben: Entspricht die Kassenführung nicht den formellen Anforderungen des Gesetzgebers, ist die Buchführung mangelhaft. Es drohen oft existenzbedrohende Hinzuschätzungen und empfindlichen Steuernachzahlungen. Der BFH hat in einem aktuellen Urteil die Voraussetzungen dafür noch einmal genau definiert (Urteil vom 29.7.2025, Az. X R 23 und 24/21). Wir zeigen Ihnen, worauf Sie im Tagesgeschäft unbedingt achten müssen, damit bei der nächsten Steuerprüfung alles glattläuft.

Ann-Christin Hütte

12.01.2026 · 2 Min Lesezeit

Sachverhalt: Gastronomiebetrieb mit Barkasse

Im Urteilsfall ging es um einen Gastronomen mit Barkasse. Nach einer Außenprüfung nahm das Finanzamt Hinzuschätzungen zu den Erlösen und Umsätzen mit der Begründung vor, dass die Buchführung formell nicht ordnungsgemäß gewesen sei. Grund hierfür war, dass die in den Streitjahren genutzte EDV-Kasse, die der Unternehmer von dem vorherigen Inhaber des Gastronomiebetriebs übernommen hatte, als „Tagesabschlüsse“ bezeichnete Belege ausgab, die zwar mit einem Datum versehen waren und eine Gesamtsumme auswiesen, aber nicht fortlaufend nummeriert waren. Es wurden auch keine Stornobuchungen aufgeführt, obwohl diese möglich waren.

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